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"Spionagefall": Verfassungsschutz wusste Bescheid, warnte aber weder Krah noch AfD-Führung

Im Anschluss an eine Geheimsitzung im Sächsischen Landtag wurde nun belegt, dass die Verfassungsschutzbehörden sehr wohl um die Auffälligkeiten des Ex-Assistenten von Maximilian Krah Bescheid wussten. Nach "Abschaltung" im Jahr 2018 überwachte der Verfassungsschutz Jian G. ab Dezember 2019 erneut ‒ wenige Wochen nach seinem Start als Krah-Assistent in Brüssel.
"Spionagefall": Verfassungsschutz wusste Bescheid, warnte aber weder Krah noch AfD-FührungQuelle: Gettyimages.ru © Sven Simon

Nach einer Geheimsitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) im Sächsischen Landtag stellt sich nun die große Frage, ob der "Spionage-Skandal" rund um den Brüsseler Ex-Assistenten des AfD-Politikers Maximilian Krah seitens des EU-Spitzenkandidaten aktiv unterstützt, also geduldet wurde, oder ob die deutschen Geheimdienstbehörden Krah wie auch der AfD-Parteispitze wichtige Informationen und damit entsprechende Warnsignale vorenthielten.

Laut Informationen und Darlegungen des SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) wurde der "mutmaßliche Spion Jian G." vom sächsischen Verfassungsschutz im Sommer 2018 als geführte und betreute Quelle "abgeschaltet". Die geheimdienstliche Betreuung des Chinesen verlief über mehrere Jahre seit ersten Berührungspunkten zwischen G. und der Behörde im Jahr 2007. Ein Bild-Artikel fasst zur Chronik der Ereignisse zusammen, dass die sächsischen BfV-Mitarbeiter Guo in Abstimmung mit der Leitung in Köln "am 29. August 2018 abschalteten, nachdem klar war, dass [Jian] Guo mit hoher Wahrscheinlichkeit als Doppelagent auch für die Chinesen-Stasi spitzelte". Der RND-Artikel erläutert:

"Der Verfassungsschutz räumt inzwischen intern ein, dass Jian G. von 2007 an Informationen an die sächsische Behörde lieferte. Erst Jahre später schöpften die deutschen Dienste Verdacht, dass G. ein chinesischer Spitzel sein könnte. Schließlich nutzte man G. ab 2018 nicht mehr als Quelle."

Diese Realitäten waren also bereits vor der jüngsten PKK-Sitzung medial bekannt. Nun ergab die aktuelle Gesprächsrunde, dass der Verfassungsschutz rund ein Jahr nach Beobachtungsende Jian G. im Dezember 2019 wieder ins Visier nahm, da er "mehrere Male mit dem Botschaftsrat der politischen Abteilung der chinesischen Botschaft in Berlin Kontakt hatte". Eine erneute Beobachtung des Chinesen wurde daraufhin vom Verfassungsschutz in die Wege geleitet.

Der je nach Blickwinkel mögliche Skandal lautet anhand der nun neuen Fakten, dass der Chinese "nur wenige Wochen zuvor" als Mitarbeiter im Brüsseler Büro des gerade ins Europaparlament gewählten Maximilian Krah anheuerte. Die Bild-Zeitung stellt daher die Frage:

"Wenn der Inlandsgeheimdienst Erkenntnisse hatte, dass Guo spionierte, warum haben die Verfassungsschützer Krah über vier Jahre lang nicht gewarnt?"

Der RND-Artikel erläutert im Hinblick auf etwaige Widersprüche:

"Dass der Verfassungsschutz Krah dennoch nicht vor G. warnte, wird in Dresden folgendermaßen begründet: Der Verfassungsschutz habe sich zum einen nicht mehr zuständig gefühlt, weil G. keine eigene Quelle mehr gewesen sei. Zum anderen sei G. damals vom Bundesverfassungsschutz überwacht worden. Hätte man Krah über den Hintergrund seines Mitarbeiters informiert, hätte G. womöglich Verdacht schöpfen können."

Auffällig bis zu bedenklich sei im Anschluss an die PKK-Sitzung die Erkenntnis, dass der Verfassungsschutz "viele Fragen zum Fall G. nicht beantworten kann". Dazu heißt es beim RND:

"Kenntnisse, die über die bisherigen Medienberichte hinausgehen, habe weder das Innenministerium noch der Nachrichtendienst am Donnerstag präsentieren können. Das LfV verweise beispielsweise auf den Bundesverfassungsschutz, bei dem man noch weitere Details erfragen müsse."

Die Bild-Zeitung ergänzt zum Agieren der sächsischen BfV-Mitarbeiter, dass man sich dort "schlicht 'nicht zuständig' gefühlt" hätte, da die Erkenntnisse über den Krah-Assistenten "ja beim Bundesamt aufgelaufen waren". So könnte eine Erklärung lauten, dass der BfV davon ausging, dass "Guo und Krah gemeinsame Sache für die China-Stasi machen", mutmaßt der Bild-Artikel.

Die nachvollziehbare Kritik seitens Krah und seiner Parteispitze, ausgehend von den jüngsten Informationen, wird nun medial als "Spin der Rechtsaußen-Partei" gewertet. Das Portal T-Online nennt die Argumente seitens der AfD "unplausibel", um gleichzeitig zu unterstellen:

"Die AfD und ihr Spitzenkandidat für die Europawahl erproben einen vermeintlichen Ausweg aus dem Spionageskandal."

Krah, wie auch die AfD-Parteispitze, würden darauf abzielen, dass die Ereignisse "zum Verfassungsschutzskandal umgedeutet werden". Der sächsische Grünen-Innenexperte Valentin Lippmann erkennt zumindest, dass das Ganze natürlich insoweit Fragen aufwirft, "warum man die Quelle so lange geführt hat". Es sei daher angebracht, darauf "die passenden Antworten" zu erhalten.

Der T-Online-Artikel verweist argumentativ darauf, dass in Bild-Berichten und ARD-Beiträgen "ausdrücklich" betont wurde, dass G. "nie ein sogenannter 'V-Mann' gewesen sei", als offizielle Quelle nie "Aufträge gegen Geld oder andere Vergünstigungen ausgeführt habe". Der sogenannte "Selbstanbieter" sei lediglich als Quelle geführt worden, "der von sich aus nach eigenem Ermessen Informationen lieferte".

Das sächsische LfV habe G. lediglich dafür nutzen wollen, "um Informationen über Aktivitäten der chinesischen Dienste in Sachsen zu erhalten", was wiederum immer noch nicht beantwortet, warum der berufliche "Wechsel", die Bewerbung des Chinesen nach Brüssel zu Krah, schlicht geduldet und beobachtend begleitet wurde, ohne auch nur einen Hinweis an die AfD zu geben.

Seit dem 18. April existieren zwei Vorermittlungsverfahren gegen Maximilian Krah, wegen "angeblicher Zahlungen aus russischen Quellen sowie in einem anderen Verfahren um angebliche Zahlungen aus chinesischen Quellen".

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