Deutschland

Debatte im Bundestag – Linke fordert Wahlrecht für Ausländer

Die Linkspartei fordert ein Wahlrecht für Ausländer. Nach Angaben der Antragsteller leben Millionen Menschen jahrelang in Deutschland und zahlen dabei Steuern, ohne sich am politischen Leben zu beteiligen. Die Initiative erhält Zuspruch von den Grünen, CDU und AfD lehnen sie dagegen ab.
Debatte im Bundestag – Linke fordert Wahlrecht für Ausländer© Urheberrechtlich geschützt

Wer in Deutschland länger als fünf Jahre lebt, soll das Wahlrecht auch ohne einen deutschen Pass erhalten, fordert die Linken-Fraktion im Bundestag. In einem entsprechenden Antrag begründen die Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek und andere Linken-Abgeordnete die Initiative:

"Obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen und häufig auch Kinder zur Welt bringen, die hier als Deutsche aufwachsen, können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen. Ihre spezifischen Interessen und Perspektiven finden in politischen Debatten nicht zuletzt deshalb oft wenig Beachtung, weil ihre Stimmen bei Wahlen keine Rolle spielen."

In diesem Zusammenhang sprechen Linken-Abgeordnete von einer Verletzung des Demokratieprinzips des Grundgesetzes und fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Gesetzesänderungen auszuarbeiten.

Gegenwärtig leben in Deutschland über 14 Millionen ausländische Bürger, von denen knapp fünf Millionen aus den EU-Ländern stammen und über kommunales Wahlrecht verfügen. Clara Bünger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, erklärte dazu nach Angaben der Welt (Artikel hinter Bezahlschranke):

"Es gibt ein Demokratiedefizit: 14 Millionen Menschen leben hier, zahlen Steuern, ziehen Kinder groß und dürfen trotzdem nicht wählen. Wer hier Steuern zahlt, lebt und Kinder großzieht, will sich auch an politischen Entscheidungen beteiligen, die ihn betreffen."

Bünger führte weiter aus, dass Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft durchschnittlich seit 15 Jahren in der Bundesrepublik leben, und bezeichnete damit die Initiative ihrer Partei als einen "Nachteilsausgleich", der Entfremdung vorbeugen solle.

Die Initiative wurde auch von den Grünen unterstützt. Filiz Polat, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, sagte gegenüber der Welt:

"Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben. Das Wahlrecht ist das Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie."

Die regierende Union lehnt den Vorschlag dagegen ab. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, bezeichnete die Initiative als "absurd" und warf der Linkspartei eine Entfernung von "Demokratie und Rechtsstaatlichkeit" vor. Dazu führte er aus:

"Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes 'Herrschaft des Volkes' – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind. Der Befund zu diesem Vorstoß ist ebenso klar wie alarmierend: mit diesem Vorschlag verlässt die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes."

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner bezeichnete den Vorschlag als "linkentypische Schnapsidee", mit der die Linke eine neue Wählerschaft zu erfassen versuche. Brandner warnte, dass eine Umsetzung der Initiative die deutsche Staatsangehörigkeit "massiv entwerten" würde.

Erschwert werden könnte die Einführung des Wahlrechts für Ausländer auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990, wonach das Wahlrecht grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sei. Als Begründung führten die Richter damals an, dass die Staatsgewalt laut dem Grundgesetz "vom Volke" ausgehe, womit das deutsche Staatsvolk gemeint sei.

Wie die Bild ausführt, könnte für eine Umsetzung des Vorhabens der Linken statt eines Bundestagsantrags eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat sowie eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein.

Die Linkspartei hält das Urteil dagegen insgesamt für überholt, da der Grundsatz bereits im Jahr 1992 mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger durchbrochen worden sei.

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