
Pflegekosten: Union will Kinder von Pflegebedürftigen wieder zur Zahlung heranziehen

Wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) der Rheinischen Post vom Samstag erklärte, sollen die Kinder von Pflegebedürftigen in Zukunft wieder häufiger die Pflegekosten für ihre Eltern zahlen müssen. An dieser Belastung für die Bürger will Warken trotz anhaltender Kritik festhalten.
Zweck dieses Unterfangens ist eine Entlastung der Kommunen bei sogenannten "Hilfe zur Pflege". Reichen die Zahlungen der Pflegeversicherung sowie die einzelnen finanziellen Mittel – also Rente und Vermögen – des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Kosten zu decken, zahlen die Kommunen die anfallenden Sozialhilfeleistungen. Insgesamt kommt so nach Auskunft des Deutschen Städtetags eine aufzuwendende Summe von über fünf Milliarden jährlich für die Kommunen zustande.

Denn seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 sind nur noch wenige Kinder von Pflegebedürftigen zahlungspflichtig. Sofern eine Jahresbruttogrenze von 100.000 Euro nicht überschritten wird, spielt das Einkommen des Kindes für den Elternunterhalt seitdem keine Rolle mehr. Das will Warken nun wieder rückgängig machen – mit einem separaten Gesetz.
Zur Begründung erklärte Warken, die Haushaltslage sei auf allen staatlichen Ebenen angespannt, insbesondere die Kommunen müssten entlastet werden. "Deshalb müssen wir auch Regelungen auf den Prüfstand stellen, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war", verkündete die Bundesgesundheitsministerin.
Ins gleiche Horn gestoßen hatte bereits vor einigen Tagen Warkens Parteikollege, der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Albert Stegemann, in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Die 2020 eingeführte Heranziehungsgrenze bei 100.000 Euro Jahreseinkommen sei – so Stegemann – "mehr oder weniger willkürlich". Familien müssten wieder mehr Verantwortung für die einzelnen Angehörigen übernehmen, meinte der niedersächsische CDU-Politiker, der mit seinen Nebeneinkünften regelmäßig an der Spitze des Bundestags-Rankings liegt.
In anderen Ländern sei es gang und gäbe, dass zunächst die Familie für die Finanzierung der Pflegekosten im Rahmen ihrer Möglichkeiten herangezogen würde. "Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben", meinte der CDU-Politiker aus der Grafschaft Bentheim. Wenn weiter nichts geschehe, würden die die Pflegeversicherungsbeiträge bis 2030 erheblich steigen.
Bereits einige Tage zuvor hatte Stegemann für Empörung gesorgt, als er in der Bild von einem "Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit" sprach. Der Niedersachse hatte mit dem Schlagwort darauf Bezug genommen, dass Pflegebedürftige derzeit ihr Wohneigentum nicht zur Finanzierung heranziehen müssen, wenn der Ehepartner oder der Pflegebedürftige selbst darin wohnt.
Im Interview mit der NOZ konkretisierte Stegemann nun seine Vorwürfe. Durch eine Überschreibung der Immobilie bringe man "sozusagen das Erbe in trockene Tücher". Der CDU-Bundestagsabgeordnete spielt hier auf die Rechtspraxis an, dass bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit das Sozialamt lediglich Schenkungen aus einem Zeitraum von zehn Jahren zurückfordern kann, um die Pflegekosten zu decken. Stegemann sprach diesbezüglich von "Umgehungstatbeständen", an die man jetzt ranmüsse, sei es beim Eigenheim oder anderen Vermögenswerten.
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